Der Verein Evangelische Schule Berlin-Mitte e.V.

Im Januar 2000 gründeten engagierte Eltern den Verein Evangelische Schule Berlin-Mitte e.V., um eine reformpädagogische Grundschule zu schaffen und Bildung und Erziehung auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes zu fördern. Bis zum Jahr 2002 war der Verein Träger der Grundschule und des Horts. Zum 1. Januar 2003 wurde die Trägerschaft an der Schule an die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg übertragen, seit dem 1. Januar 2004 liegt sie bei der neugegründete Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Zum Schuljahr 2007/2008 hat der Verein außerdem die Trägerschaft am Hort an die Schulstiftung übertragen.

 

Der Verein unterstützt die Schulträgerin, die Schule und den Hort ideell, finanziell und durch den Einsatz von Arbeitskraft. Dabei fungiert er in erster Linie als Koordinator der Elternarbeit und als Scharnier zwischen den an der Grundschule beteiligten Akteuren. Zwischen der Schulträgerin und dem Verein ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden.

 

Für den Verein ergeben sich daraus folgende fünf Aufgabenbereiche:

 

1. Die Koordination des Elternengagements

  • im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (AGs), Projekten und Bildungsreihen,
  • bei Aufräum- und Renovierungsarbeiten an der Schule und im Schulhof und im Schulgarten sowie
  • bei zusätzlichen Wahlangeboten in Grundschule und Hort,

 

2. die Finanzierung von Ausstattung für Grundschule und Hort durch die Akquise von Elternspenden und Stiftungsgeldern,

 

3. die Ermöglichung der Kommunikation in geeigneten Foren, die für das Zusammenwirken der an der Grundschule beteiligten Akteure erforderlich ist,

 

4. Beratung und Unterstützung der Schulträgerin und der Schul- und Hortleitung

  • in organisatorischen Angelegenheiten, die das Grundschul- oder Hortkonzept betreffen, insbesondere in Personalfragen oder Fragen des Raumkonzepts,
  • bei der Auswahl neuer Schülerinnen und Schüler und
  • in Fragen, bei denen Kompetenz aus dem Bereich der Elternschaft oder von externen Personen fruchtbar gemacht werden kann, und

 

5. Selbstorganisation und -verwaltung, insbesondere die Darstellung der Arbeit von Grundschule, Hort und Verein in der Öffentlichkeit.

 

 

Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Vereinsregister eingetragen und hat vom Finanzamt den Freistellungsbescheid zur Bestätigung der Gemeinnützigkeit der Satzungsziele erhalten.